8 Okt
Zur Schließung so genannter „weißer Flecken“ hat die Europäische Union Richtlinien nun entsprechende Richtlinien veröffentlicht. Im Rahmen des Europäischen Konjunktur-Programms hat die EU Fördermittel in Höhe von rund 1 Milliarde Euro für die Entwicklung ländlicher Räume bereitgestellt. Ein beträchtlicher Teil dieser Summe soll in den Breitbandausbau in Gebieten fließen, die bisher nicht an das schnelle Internet angeschlossen sind.
In den Leitlinien werden drei Arten von Regionen umrissen: Bei „schwarzen Flecken“ handelt es sich um Gebiete, in denen mehrere Wettbewerber Breitband-Anschlüsse anbieten und demnach keine Fördermittel für den weiteren Ausbau benötigt werden. In „grauen Flecken“ ist dagegen nur ein Breitbandanbieter mit einem eigenen Netz vertreten und die Erschließung durch einen zweiten Provider unwahrscheinlich. Hier können unter bestimmten Umständen öffentliche Hilfen bereitgestellt werden. Fokus des Programms sind jedoch die „weißen Flecken“, in denen noch gar keine breitbandigen Internetverbindungen verfügbar sind. Hier habe die zuständige Kommission Beihilfen bisher „fast ausnahmslos gebilligt“. Bei den Ausschreibung sollen grundsätzlich alle technischen Varianten von Breitbandnetzen zugelassen werden, von DSL über Kabel Internet bis hin zu Satelliten- und Mobilfunktechniken.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine kürzliche Kleine Anfrage der Linksfraktion gibt Aufschluss über die Größe der „weißen Flecken“ in Deutschland. Demnach seien etwa 390.000 Haushalte in 231 Gemeinden noch nicht an das Breitbandnetz angeschlossen. Damit unterscheiden sich die aktuellen Zahlen nicht wesentlich von denen aus dem Jahre 2005. Dies ist jedoch einem speziellen Umstand geschuldet: Erst dieses Jahr hat die Bundesregierung ihre Definition einer Breitband-Verbindung geändert und zählt nun erst Anschlüsse mit mindestens 1 Mbit/s als breitbandig. Vorher war die doppelte ISDN-Geschwindigkeit von 128 kbit/s die Mindestanforderung.
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