30 Jan
Das Urteil im Prozessverfahren gegen die beiden Freenet-Manager Eckhard Spoerr und Axel Krieger ist gefallen.Im Prozess um Insider-Geschäfte sind der frühere freenet-Chef Eckhard Spoerr und sein Finanzchef Axel Krieger nun zu Geldstrafen von je 300 Tagessätzen verurteilt worden. Spoerr muss 300.000 Euro zahlen, Krieger 150.000 Euro. Damit entsprach das Gericht dem Strafmaß-Antrag der Staatsanwaltschaft. Außerdem wurden beide verurteilt, den Bruttogewinn aus den Aktienverkäufen von jeweils rund 700.000 Euro an den Staat zu zahlen.
Bis heute hatten Anwaltschaft und Staatsanwaltschaft eisern um die Durchsetzung ihrer unterschiedlichen Strafmaße gekämpft. Verlangte die Verteidigung ganz klar Freispruch, forderte die Hamburger Staatsanwaltschaft für Spoerr sowie den mitangeklagten Finanzvorstand Krieger eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung wegen verbotener Insidergeschäfte. Angesichts ihrer „herausragenden Vermögensverhältnisse“ sollten die Manager außerdem eine Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, hatte Oberstaatsanwalt Uwe Hitziger verlangt – und gerichtliche Zustimmung erhalten.
Den Angeklagten sei nicht das Firmenwohl wichtig gewesen, „sondern das Wohl ihrer eigenen Brieftasche“, sagte Hitziger. Dabei sollen Spoerr und Krieger bei Aktienverkäufen im Juli 2004 bereits von den schlechten Geschäftszahlen gewusst zu haben, die im Folgemonat zu einem dramatischen Kurseinbruch führten. Dennoch hätten sie jeweils gut 60.000 Firmenaktien aus einem Sondervergütungsprogramm für den Vorstand veräußert und damit je rund 1,17 Millionen Euro verdient. „Kaufmännisch und menschlich ist das Verhalten der Angeklagten durchaus zu verstehen“, sagte der Oberstaatsanwalt – schließlich seien die Werte „dahingeschmolzen“.
In der Öffentlichkeit hätten die Manager die tatsächliche Entwicklung des Unternehmens „gekonnt verschleiert“, sagte Hitziger. Der Anklagevertreter warf ihnen „übersteigertes Gewinnstreben“ und „persönliche Profitmaximierung“ vor.
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