31 Mai
Es kann viele Gründe geben, um einen bestehenden DSL-Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen zu wollen. Der Hauptgrund einen Anschluss kündigen zu wollen ist sicherlich ein Umzug. Hierbei ist man aber fast ausschließlich auf die Kulanz des jeweiligen Providers angewiesen.
Mindestvertragslaufzeiten
Die meisten Komplettangebote der Internetprovider haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, in der Regel sind es sogar 24 Monate. Vor Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag im Prinzip nicht gekündigt werden. Zwar räumen die meisten Anbieter in ihren AGB´s den Kunden das Recht zur Vertragskündigung aus einem besonderen Grund ein, dies ist jedoch reine Auslegungssache des Providers. Man behält sich praktisch die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung vor. Begründet werden die Mindestvertragslaufzeiten mit Investitionen, welche die Provider tätigen müssen, um ihren Kunden Zusatzleistungen , wie Bereitstellung der Hardware, Einrichtungsgebühr (zahlbar an den Leitungsinhaber) oder Techniker, die vor Ort alles einrichten, kostenfrei anbieten zu können.
Laut eines Rechtsexperten liege es nicht in der Verantwortung der Provider, wenn ein Kunde umziehen müsse, zum Beispiel um eine neue Arbeitsstelle anzutreten oder einer Haushaltszusammenlegung (z.B.Hochzeit) oder ähnlichem. Nur im Todesfall gibt es bei allen ein Sonderkündigungsrecht. Einige Anbieter zeigen sich bei Haushaltszusammenlegungen kulant, andere nicht. Es ist reine Glückssache, ob ein Provider den Grund für eine vorzeitige Kündigung akzeptiert oder nicht. Rechtlich gesehen hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht, es sei denn der Anbieter zeigt von sich aus Kulanz. Es lohnt also meist den Weg zum Anwalt nicht, man sollte sich vorher darüber im Klaren sein worauf man sich einlässt, wenn man einen solchen Vertrag unterschreibt.
Alternativen
Es gibt Anbieter, die keine Mindestvertragslaufzeit verlangen. Bei Congstar ist eine Kündigung jederzeit zwei Wochen vor Monatsende möglich. Auch bei Alice gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Hier gilt allerdings zu beachten, dass man bei diesen Providern in der Regel die Hardware bezahlen muss und auch eine Einrichtungsgebühr anfällt. Bei Congstar ist außerdem ein Telefonanschluss der Telekom notwendig. Wer also nicht genau planen kann, sollte sich für einen Anbieter ohne Mindestvertragslaufzeit entscheiden.
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